×
Uber Platz AppJETZT DOWNLOADEN
ÖFFNEN

Presse

Dienstag, 12.122017

Verti wird Namensgeber der neuen Music Hall in Berlin

  • Das Versicherungsunternehmen Verti und die Anschutz Entertainment Group (AEG) vereinbaren Partnerschaft
  • Verti Music Hall – Atmosphäre eines Clubs mit den Möglichkeiten einer Multifunktionsarena

Berlin – Verti Music Hall – das ist der Name der neuen Veranstaltungshalle am Mercedes Platz in Berlin, die ab Herbst 2018 Platz für bis zu 4.500 Besucher bei Konzerten, Shows und Corporate Events bieten wird. Das Versicherungsunternehmen Verti und die Anschutz Entertainment Group (AEG), Besitzer und Betreiber der Verti Music Hall, haben sich über einen entsprechenden Namensrechtevertrag geeinigt. Das gaben beide Seiten heute bekannt.

"Die Partnerschaft mit AEG ist ein absoluter Gewinn für unsere Marke", sagt José Ramón Alegre, Vorstandsvorsitzender der Verti Versicherung AG. "Verti steht für eine Versicherungskultur, die Optimismus ausstrahlt und ein positives Gefühl vermittelt. Dieses Markenerlebnis wird durch die Verti Music Hall für die Besucher direkt spürbar", so der CEO weiter.

Michael Hapka, Vice President und Managing Director AEG Operations GmbH: "Mit Verti haben wir einen starken Partner für unser Projekt gewinnen können, der auch dank seines dynamischen Markenbildes perfekt zur Music Hall passt. Mit der Verti Music Hall, einer Veranstaltungshalle mittlerer Größe, können wir zukünftig viel flexibler auf die Veränderungen im Konzert- und Entertainmentmarkt reagieren."

Neue Maßstäbe

Die Verti Music Hall wird bezüglich des Besuchererlebnisses und der Produktionsbedingungen neue Maßstäbe für Veranstaltungsstätten dieser Größenordnung setzen. "Wir haben bei der Planung und dem Bau viel Zeit und Ressourcen eingesetzt, um ideale Sichtlinien, eine optimale Akustik sowie die größtmögliche Flexibilität in Kapazität, Bestuhlung und Eventausrichtung sicherzustellen", sagt Michael Hapka. Mit der Verti Music Hall ergänzt AEG das Angebot der direkt benachbarten und ebenfalls von ihr betriebenen Mercedes-Benz Arena. "Im Zuschauerraum intim und hochwertig, in den öffentlichen Bereichen eher ein raues, urban-industrielles Ambiente", so wird laut Michael Hapka die Verti Music Hall auf die Besucher wirken. Und er fügt hinzu: "Sie wird die Berliner Veranstaltungslandschaft bereichern, sowohl für Konzertbesucher als auch für Veranstalter und auftretende Künstler." José Ramón Alegre betont: "Wir freuen uns, sichtbarer Teil der Hauptstadtkultur zu werden."

Trotz der intimen Atmosphäre wird die Ausstattung der Verti Music Hall die Durchführung von Konzert- und Show-Produktionen jeder technischen Größenordnung, auch der größten Stars ermöglichen. So wird die geplante Gesamtnutzlast des Daches über 200 Tonnen betragen – das ist mehr als die meisten großen Multifunktionsarenen derzeit bieten können. Betreiber AEG rechnet mit mehr als 100 Veranstaltungen pro Jahr.

Starke Markenpräsenz

Der Vertrag zwischen Verti und AEG umfasst neben dem Namensrecht auch die Nutzung der multimedialen Flächen am Mercedes Platz, die eine deutliche Präsenz der Marke Verti ermöglichen. Hierzu zählen unter anderem die acht Medientürme inmitten des Platzes und die LED-Flächen an den Gebäudefassaden. Darüber hinaus werden beide Partner eng bei der Entwicklung gemeinsamer CRM- & Social-Media-Strategien zusammenarbeiten. 

Alle Pressemitteilungen

Hallo!

Akkreditierungen für Events in der Uber Eats Music Hall können ausschließlich vom jeweiligen örtlichen Veranstalter bearbeitet werden. 

Bitte kontaktieren Sie für Akkreditierungsanfragen direkt den Veranstalter.

Allgemeine Presseanfragen zur Uber Eats Music Hall? Dann genügt eine E-Mail an: media@uber-eats-music-hall.de

Urheberrechtlicher Hinweis: 

Sämtliche Inhalte des Pressbereichs der Domain "www.uber-eats-music-hall.de" sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial ist ausschließlich für redaktionelle Pressezwecke freigegeben. Jegliche sonstige Verwendung oder Veränderung der Inhalte oder Teilen davon bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Anbieter bzw. Rechteinhaber.